Prüfung von Brandschutzanlagen als staatlich anerkannter Sachverständiger

Brandschutzanlagen müssen entsprechend den technischen Prüf- bzw. Sachverständigenverordnungen der verschiedenen Bundesländer vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung von   BrandmeldeanlagenRauch- u Wärmeabzugsanlagen und  stationären Löschanlagen steht Ihnen ein kompetenter Prüfer und Ansprechpartner für alle Brandschutzanlagen eines Gebäudes zur Verfügung.

Besonderer Wert wird auf eine umfassende Betreuung der Kunden von der Projektierung bis zum Betrieb der Brandschutzanlagen gelegt. Vorrangiges Ziel ist es, durch Beratung die Planung von effektiven Brandschutzanlagen zu unterstützen und eine reibungslose baurechtliche Abnahme zu gewährleisten.

Folgende Anlagen können geprüft werden:

Brandmeldeanlagen 
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß DIN 18232 Teil 1
  • Maschinelle Rauchabzuganlagen
    gemäß V DIN 18232 Teil 5
Stationäre Löschanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Sprühwasserlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Pulverlöschanlagen
  • Funkenlöschanlagen
  • Aerosollöschanlagen
  • Inertisierungsanlagen
Ortsfeste nicht selbsttätige Löschanlagen
  • Hydrantenanlagen
  • halbstationäre Wasser- u. Gaslöschanlagen